Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück

Jedes Jahr wieder sind die verschiedenen Formulare der Steuererklärung auszufüllen und viele stellen jedes Jahr fest, doch nicht alles so abgelegt zu haben, dass es mit einem Griff zur Verfügung steht.

Da hilft nur eins, sich jetzt für das laufende Jahr 2017 klar zu werden, bin ich der Ordner-Ablage-Typ (dann sollten alle Unterlagen aber auch abgeheftet sein) oder bin ich diejenige, die lieber erst einmal alles in einem Ablagekorb oder eine Kiste sammelt und einmal im Jahr – in der Regel nach der Steuererklärung – alles in einem Ordner abheftet.

Egal, jetzt geht es darum, so viel wie möglich von der gezahlten Steuer zurück zu bekommen oder möglichst wenig zahlen oder nach zahlen zu müssen.

Aber was ist steuerlich absetzbar?

A. Sonderausgaben

  1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicheng und zwar die Beiträge für die Basisabsicherung.
    Hierzu haben Sie eine Benachrichtigung ihrer Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung erhalten.
  2. Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge, sowie Beiträge zu Rürup- und Riester-Renten bis zu 22.767 EUR bei Ledigen und 45.534 EUR bei Verheirateten. davon werden im Jahr 2016 72% steuerlich berücksichtigt.

B. Sonstige Vorsorgeaufwendungen

  1. Anteilig der Beitrag zur Unfallversicherung (gesplittet auf Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen)
  2. Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen
  3. Risikolebensversicherungen
  4. Haftpflichtversicherungen
  5. Krankenzusatzversicherung

Diese wirken sich allerdings nur aus, wenn die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1.900 EUR bei Angestellten und 2.800 EUR bei Selbstständigen betragen.

C. Außergewöhnliche Belastungen
Kosten für medizinische Versorgung und Pflege können in der Steuererklärung angegeben werden, also für neue Zähne, Pflege, Therapien oder Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern und Logopäden, sowie alle Kosten für Verordnungen wie Medikamente, Rollstühle, Brillen, Einlagen, Hörgeräte, Augenlasern, Taxen für Arzt- und Therapiebesuche und Kuren.

Diese Kosten werden nicht ab dem ersten Cent berücksichtig, es wird aber geprüft, ob die Gesamtkosten über einem „zumutbaren“ Eigenanteil liegen. Sollte dies der Fall sein bleibt häufig ein Betrag übrig, der einen Steuerabzug bringt.

D. Scheidungskosten
Scheidungskosten geben Sie ebenfalls in der Steuererklärung an.

E. Werbungskosten
Für jeden Berufstätigen berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1.000 EUR im Jahr als Werbungskosten. Mit Mehrausgaben über dieser Pauschale lassen sich ebenfalls Steuern sparen.

Wege zur Arbeit, berufsbedingte Umzüge, Fortbildung oder Dienstreisen, sowie kleiner Posten wie Büromaterial, Gewerkschaftsbeiträge und Berufskleidung sollten angegeben werden.

Fahrtkosten zu ersten Tätigkeitsstätte können für den einfachen Weg über die Pendlerpauschale abgerechnet werden. Diese steht jedem Arbeitnehmer zu.

Wer ein Heimbüro hat, sollte sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen und kann bis zu 1.250 EUR dafür absetzen. Dazu gehöre anteilige Miet-und Renovierungskosten, sowie die anteiligen Nebenkosten. Eigentümer können auch Darlehenszinsen und die anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung absetzen.

Wer seinen Beruf komplett von zu Hause managt, kann unbegrenzt absetzen.

Ebenfalls abgesetzt werden können haushaltsnahe Dienstleistungen: Reparaturen, Schornsteinfeger, Winterräumdienst, Handwerkerlöhne, Haushaltshilfen, hier sind bis 5.710 EUR absetzbar.

F. Sparerpauschbetrag
Weiterhin sollten Sie den Sparerpauschbetrag ausnutzen und angeben, wenn Kapitalerträge erzielt wurden und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

 

Sie sehen, es lohnt sich, alle Dokumente zu sammeln und daraus die Zahlen für die Steuererklärung ableiten zu können.

Wenn Sie dies sorgfältig betreiben, gibt es garantiert Geld vom Finanzamt zurück.

Viel Erfolg!