Gestalten Sie jetzt Ihre finanzielle Zukunft

Sie sind selbstständig? Sie sind erfolgreich? Sie investieren in Ihr Unternehmen?
Und wo bleibt Ihre Altersversorgung?

Sorry, tut mir leid, aber auch Sie werden älter. Deshalb ist die finanzielle Vorsorge ein wichtiger Aspekt Ihres Lebens. Als Unternehmerin versuchen Sie für Ihre Investitionen steuerliche Vorteile zu nutzen, günstig einzukaufen und klug zu investieren. Diese Kriterien sollten Sie 1:1 auf Ihre Altersvorsorge anwenden.

Und das Jahresende ist genau der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken darüber zu machen, ob Investitionen in die Altersvorsorge noch in diesem Jahr möglich sind.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Basisrente, auch Riesterrente genannt. Oder wählen Sie, wenn Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH sind, die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung, Direktzusage und Unterstützungskasse. Oder bauen Sie sich Ihre persönliche Altersvorsorge über eine Pensionszusage auf.

 

Mein Tipp für Einzelunternehmerinnen (keine GmbH)

Als Unternehmerin zahlen Sie keine Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wie Sie wissen, werden für Angestellte jeden Monat 18,7% vom Bruttogehalt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die eine Hälfte von der Arbeitnehmerin, die andere vom Arbeitgeber.

Für Sie als selbständige Unternehmerin empfehle ich, jeden Monat 20% des Bruttoeinkommens als Mindestabsicherung für die Zukunftssicherung anzusparen. Nehmen wir einmal an, Sie erarbeiten sich ein Bruttogehalt von 60.000 EUR – netto sind dies 3.880 EUR monatlich. Wenn Sie jeden Monat 1.000 EUR sparen würden (20% von 60.000 : 12), blieben Ihnen 2.880 EUR zum Leben. Davon müssten Sie noch ihre Krankenversicherung bezahlen.

Nutzen Sie also die Vorteile der Basis-Rente und schaffen Sie sich mit der Förderung des Staates eine private Altersrente. Für Selbstständige ist dies die einzige Art, Steuervorteile für den Aufbau einer Altersrente zu erhalten. Bei der Basis-Rente wächst der Steuervorteil jährlich bis zum Jahr 2025. Und je höher Ihr Einkommen wird, desto größer ist der Steuervorteil. Der von Ihnen gezahlte Beitrag kann im Jahr 2017 zu 84 % steuermindernd abgesetzt werden. Ab dem Jahr 2025 ist der Beitrag zu 100 % steuermindernd abzusetzen. Im Jahr 2017 wird ein Betrag bis zur Höhe von 19.624 Euro steuermindernd vom Finanzamt anerkannt.

Um beim obigen Beispiel zu bleiben: Zahlen Sie monatlich 1.000 EUR – oder einmal jährlich 12.000 EUR – in eine Basisrente ein, ergibt sich durch die Steuerersparnis ein Netto-Beitrag von 631 EUR. D.h. Sie erhalten eine Absicherung im Wert von 1.000 EUR für den Beitrag von 631 EUR.

Diese Vorteile sollten Sie jährlich nutzen, ggf. mit einem kleinen regelmäßigen Beitrag, um Ihre Liquidität im Unternehmen steuern zu können, und einer zusätzlichen jährlichen Einmalzahlung, die je nach Ertragslage Jahr für Jahr eine andere Höhe haben kann.

Ein weiterer, großer Vorteil der Basis-Rente liegt im Insolvenzschutz. Basis-Renten sind ebenso wie gesetzliche Renten nicht pfändbar.

Wie alle gesetzlichen Renten sind Renten aus diesen Verträgen im Alter steuerpflichtig.

 

Mein Tipp für Gesellschafter-Geschäftsführerinnen

Nutzen Sie die Ihnen gegebenen Möglichkeiten in Form einer Pensionszusage durch die GmbH: Dies ist zwar mit Vorgaben behaftet, diese sind aber überschaubar und gut zu handhaben. Eine Pensionszusage kann sehr flexibel gestaltet werden. Sie können sich einerseits laufende Beträge zusichern, wie auch Einmalzahlungen in Rückstellungen für das Alter umwandeln.

Die Beiträge für Ihre Pension reduzieren die zu zahlende Unternehmenssteuer, da Sie gewinnmindernd sind, und schaffen Werte für Ihre Zukunft. Dies alles passiert auf Ebene der GmbH.

Auf der privaten Ebene dürfen Sie sowohl im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung oder besser eine Direktzusage abschließen. Bei der Gehaltsumwandlung werden die Beiträge aus dem Brutto-Einkommen gezahlt werden, also steuerfrei. Zusätzlich dürfen Sie als Gesellschafter Geschäftsführerin nahezu unbegrenzt in eine Unterstützungskasse einzahlen, die Beiträge werden ebenfalls vom Bruttogehalt gezahlt. D.h. mit beiden Ansparformen reduzieren Sie Ihre Steuerbelastung.

Die Versteuerung erfolgt jeweils bei Auszahlung oder laufend, wenn Sie sich für lebenslange Rentenzahlungen entscheiden.

Nutzen Sie diese steuerlichen Vorteile für Ihre Altersplanung! Lassen Sie sich beraten, um den optimalen Weg für Ihre finanzielle Zukunftssicherung zu gestalten.

Ich freue mich, Sie dabei zu unterstützen!